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Leistungen
Wir helfen Ihnen, aus Ihrem Leasingvertrag vorzeitig auszusteigen
Wie kann ich man einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?
Variante 1
Dank eines Inserats auf Leasing4you.ch finden Sie jemanden, der Ihren Leasingvertrag übernimmt
Variante 2
Sie tauschen Ihr Fahrzeug gegen ein anderes, das bei uns inseriert ist
Variante 3
Sie geben uns den Auftrag, Ihr Fahrzeug sofort zu verkaufen.
Wichtig – bei einer Leasingübernahme oder Tausch:
Bei einer Leasingübernahme oder Tausch wird ein laufender Leasingvertrag auf eine andere Person übertragen. Diese Person übernimmt das Fahrzeug samt Vertrag, wird somit der neue Vertragspartner der Bank und zahlt die ausstehenden Leasingraten während der Restlaufzeit anstelle des alten Leasingnehmers. Wer also seinen Leasingvertrag vorzeitig beenden möchte, sollte sich genauer mit dem Thema Leasingübernahme beschäftigen. So weit so gut: Doch natürlich sind für die erfolgreiche Übernahme eines Leasingvertrages durch einen Dritten auch gewisse Voraussetzungen nötig.
Was sind die Voraussetzungen für eine Leasingübernahme?
Diese Voraussetzungen decken sich grösstenteils mit den Bedingungen, die generell bei Privat- & Gewerbekunden für den Abschluss eines Leasingvertrags gelten.
- Der neue Leasingnehmer – ganz gleich, ob privat oder gewerblich – muss über eine positive Bonität verfügen.
- Bei privaten Leasingnehmern muss das Einkommen hoch genug sein, um die Kosten für die restlichen Leasingraten bedienen zu können. Gewerbliche Leasingnehmer müssen über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.
Wichtig: Bevor Sie sich dazu entscheiden, Ihr Fahrzeug zur Leasingübernahme anzubieten, sollten Sie zunächst in Erfahrung bringen, ob Ihre Leasingbank dieser zustimmt.
Die erfolgreiche Übernahme eines Leasingfahrzeugs – Schritt für Schritt
Die eine Leasingübernahme im Einzelnen abläuft und welche Schritte es zu beachten gilt, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Schritt 1: Die Kontaktaufnahme
Ist ein potenzieller Abnehmer für das Fahrzeug gefunden und der erste Kontakt hergestellt, können zunächst grundlegende Fragen zu den Eckdaten des Fahrzeugs und Vertrags geklärt werden. Darüber hinaus kann der aktuelle Leasingnehmer bereits in Erfahrung bringen, ob der Interessent über die nötigen Voraussetzungen für die Übernahme verfügt. So können beide Parteien einer möglichen Ablehnung durch die Leasingbank vorbeugen und viel Zeit sparen.
Schritt 2: Klärung von Schäden und Umschreibungskosten
Haben sich beide Seiten grundsätzlich bezüglich einer Übernahme des Leasingwagens geeinigt, sollte eine Besichtigungstermin vereinbart werden. Zu empfehlen ist das, dass Fahrzeug bestenfalls von einem unabhängigen Gutachter geprüft werden. Die Kosten für ein derartiges Gutachten betragen circa CHF 150.- bis 200.-
Dieses enthält ein Zustandsprotokoll, das alle Schäden an Karosserie, Innenraum sowie den Kilometerstand des Autos dokumentiert. Werden Mängel festgestellt, muss der aktuelle Leasingnehmer diese vor Fahrzeugübernahme beheben oder dem neuen Leasingnehmer einen Ausgleich in Höhe der Schäden zahlen.
Hinweis: Wird auf ein Gutachten verzichtet und mögliche Schäden werden vertuscht bzw. nicht offengelegt, übernimmt der neue Vertragspartner diese mit. Der neue Leasingnehmer muss am Ende der Leasinglaufzeit, also bei Rückgabe des Fahrzeugs, für alle Mängel aufkommen, auch wenn er diese nicht selbst verschuldet hat.
Zudem verlangen die Leasingbanken eine festgeschriebene Gebühr für die Umschreibung des Vertrags. Diese unterscheidet sich von Bank zu Bank. Bevor Sie sich für eine Leasingübernahme entscheiden, sollten Sie die Höhe der Umschreibungsgebühr in jedem Fall mit Ihrem Leasinggeber abklären.
Schritt 3: Antrag auf Vertragsumschreibung und Prüfung der Bonität des Interessenten
Als Nächstes informiert der aktuelle Leasingnehmer die Leasingbank über die geplante Vertragsumschreibung. In der Regel verfügt jede Bank über ein entsprechendes Formular, das entweder online einsehbar ist oder auf Nachfrage zugesendet wird. Hier hinterlegt der aktuelle Vertragspartner seine grundlegenden Daten – meist lediglich Name, Vorname und Kundennummer – und der potenzielle neue Leasingnehmer eine Selbstauskunft samt der geforderten Verdienstnachweise.
Schritt 4: Die Vertragsumschreibung und Ummeldung des Fahrzeugs
Fällt die Bonitätsprüfung des Interessenten positiv aus und stimmt die Bank der Leasingübernahme zu, erfolgt die Umschreibung. Ist auch diese Hürde genommen, muss der neue Leasingnehmer das Fahrzeug lediglich noch beim Strassenverkehrsamt ummelden.
Fazit: Dank Leasing4you.ch ist es möglich, den Leasingvertrag vorzeitig beenden.
Das Prinzip der Leasingübernahme ist der perfekte – und meist auch einzige – Weg, vorzeitig aus einem Leasingvertragsverhältnis auszuscheiden. Zwar ist dies mit einem gewissen Aufwand und diversen Kosten verbunden, doch am Ende profitieren alle Parteien.
Vorteile eines Inserats bei Leasing4you.ch gegenüber andere Autoverkauf-Plattformen:
- Bei uns zahlen Sie nur einmal und das Inserat läuft, bis Sie das Auto verkauft haben und Sie müssen nicht nach der Laufzeit nachzahlen.
- Ihr Auto ist für die Suchende dank der Eingabe, wieviel er monatlich ausgeben will, einfacher gegenüber anderen Autoverkaufs-Plattformen und nicht wie ein Eisennagel im Heuhaufen zu finden.
Ohne Inserat
Falls Sie sofort ohne Inserat oder nach einer gewissen Zeit, nachdem Sie das Inserat aufgeschaltet, haben das Fahrzeug verkaufen wollen, helfen wir Ihnen, einen Käufer zu finden. Gehen Sie dafür auf folgende Seite: www.ankaufen24.ch
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